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Internationale Kartelluntersuchungen - Übersicht
Geldbussen für Kartellsünder haben astronomische Größenordnungen erreicht; allein die Europäische Kommission hat im Jahr 2006 Bussen von insgesamt € 1,8 Milliarden verhängt. Jones Day vertritt zahlreiche Unternehmen, die sich mit behördlichen Untersuchungen konfrontiert sehen, bei denen es um den Vorwurf von Preisabsprachen oder weitere Formen wettbewerbsfeindlichen Verhaltens ging.

Während derartige Verfahren traditionell von den Behörden der USA, Kanada, der Europäischen Union und Australiens ausgingen, gibt es derzeit eine ganze Reihe weiterer Jurisdiktionen mit sehr hohem Verfolgungsrisiko (wie etwa China, Japan und Russland). Selbstverständlich sieht sich das deutsche Bundeskartellamt weiterhin an der Spitze der internationalen Kartellbekämpfung.

Jones Day-Anwälte haben Mandanten in einer Reihe von Kartellverfahren vor der Europäischen Kommission und dem Bundeskartellamt vertreten. Auch in diesen Verfahren geht es um die Verteidigung von Unternehmen, denen die Beteiligung an Kartellabsprachen vorgeworfen wird.

Unsere Kartellrechtler arbeiten hierbei eng mit den Anwälten in der Praxisgruppe International Criminal Investigations sowie der Litigation Group zusammen. Anwälte von Jones Day sind daher in der Lage, eine vertiefte kartellrechtliche Durchdringung mit Expertise in straf- und zivilrechtlichen Verfahrensfragen zu vereinen, um wirksame Verteidigungsstrategien sicherzustellen. Dies betrifft alle Verfahrensabschnitte- und formen gleichermaßen, beginnend mit dem Dialog mit der Behörde im Vorfeld förmlicher Ermittlungsmaßnahmen und der Sicherstellung von Immunität unter der jeweiligen Kronzeugenregelung.

Jones Day war an den drei wichtigsten strafrechtlichen Kartellverfahren in jüngerer Zeit maßgeblich beteiligt, wie das Wall Street Journal berichtet. In der Vitaminklage vertrat Jones Day Rhône-Poulenc, für das wir eine vollständige Strafverschonung für Unternehmen und Mitarbeiter in den USA und Europa erreichten; dies betraf überhaupt das erste Kartellverfahren, in dem jemals eine vollständige Strafverschonung zugesprochen wurde. Demgegenüber überstieg die Summe der Strafgelder, die von anderen Kartellbeteiligten weltweit zu zahlen waren, $ 2 Milliarden; leitende Angestellte mehrerer dieser Unternehmen verbüßten Gefängnisstrafen in den USA.