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Wirtschaftsstrafrecht - Übersicht
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Immer häufiger werden Unternehmen durch Straftaten geschädigt oder sind selbst Ziel ermittlungsbehördlicher Untersuchungshandlungen. Die durch Wirtschaftskriminalität verursachten Schäden bewegen sich im Milliardenbereich. Die effektive Bewältigung solcher Krisensituationen stellt das Unternehmen vor besondere Probleme. Durch die Verschärfung und Erweiterung von Straftatbeständen gerät das Unternehmen und dessen Führung immer häufiger in das Visier der Strafverfolgungsbehörden. Für Unternehmen als Geschädigte oder Betroffene besteht daher die Notwendigkeit, sich mit Fragen eines strafrechtlichen Risikomanagements und der Handhabung von schadensintensiven Wirtschaftsstrafrechtsfällen auseinanderzusetzen.

Das Jones Day-Team

Für dieses sensible Beratungsfeld verfügt das Frankfurter Jones Day-Büro über ein spezialisiertes Anwaltsteam aus Straf- und Zivilrechtsexperten mit langjähriger Erfahrung. Bei Bedarf arbeitet das Team eng mit den entsprechenden Experten in den weltweiten Jones Day-Büros zusammen. Für besondere Fälle bestehen darüber hinaus eingespielte Kooperationen mit spezialisierten Wirtschaftsprüfern und anerkannten Sicherheitsfachleuten. Das Jones Day-Team steht betroffenen Unternehmen vor allem in den nachfolgenden vier Beratungsfeldern zur Verfügung:

1. Beratung geschädigter Unternehmen in Fällen von Wirtschaftskriminalität

Die Bewältigung derartiger Fälle erfordert ein besonderes Know-how auf der Schnittstelle von Zivil- und Strafrecht. Nicht selten sind Spezialkenntnisse erforderlich, etwa um manipulierte Zahlungsflüsse, Bilanz- und Buchhaltungsmanipulationen zu erkennen und gerichtsverwertbar aufzubereiten oder rechtswidrig verschobenes Vermögen aufzuspüren. Die angebotene anwaltliche Beratung umfaßt die gerichtliche und außergerichtliche Anspruchssicherung und -durchsetzung auf der Grundlage effizienter Tatsachen- und Finanzermittlungen sowie die Schadensminimierung durch wirkungsvolle Maßnahmen der Vermögensrückführung im In- und Ausland, z.B. durch straf- und zivilrechtliche Arreste, Maßnahmen der Zurückgewinnungshilfe und internationale Zwangsvollstreckung.

2. Zivil- und strafrechtliches Risikomanagement / Complianceberatung

Um die zunehmenden Risiken einer Haftung oder strafrechtlichen Verfolgung zu verhindern und bestehende gesetzliche Erfordernisse zu erfüllen, müssen zivil- und strafrechtliche Risikopotentiale in bestimmten Geschäftsbereichen identifiziert und Vermeidungsstrategien entwickelt und umgesetzt werden. Das Jones Day-Team verfügt über viele Jahre Erfahrung in der Präventivberatung von Unternehmen zur Vermeidung von solchen rechtlichen Risiken.


3. Vertretung/Verteidigung der Interessen des Unternehmens gegenüber Ermittlungsbehörden

Das Jones Day-Team vertritt die Interessen des betroffenen Unternehmens, agiert als Ansprechpartner gegenüber Staatsanwaltschaften, Aufsichts- und Finanzbehörden, steht als Rechtsbeistand zur Verfügung, wenn das Unternehmen etwa von Durchsuchungsmaßnahmen betroffen ist oder betreut Mitarbeiter bei behördlichen Vernehmungen. In Zusammenarbeit mit dem Unternehmen kann eine einheitliche, professionelle Informations- und Pressepolitik entwickelt werden.

4. Strafverteidigung

Werden gegen Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere gegen Mitglieder der Geschäftsführung staatsanwaltschaftliche oder sonstige behördliche Ermittlungen eingeleitet, übernehmen renommierte Strafrechtler die Verteidigung.

Die Zusammenarbeit ausgewiesener Zivil- und Strafrechtsexperten, verankert im internationalen Jones Day-Netzwerk, gewährleistet eine effektive und umfassende Beratung bei allen, auch internationalen Fällen von Wirtschaftskriminalität. Die im Frankfurter Büro tätigen Anwälte waren in vielen bedeutenden Wirtschaftsstrafrechtsfällen der letzten Jahre mandatiert.

Wenn Sie sich über die langjährige und erfolgreiche Praxis unserer amerikanischen Jones Day-Kollegen im Wirtschaftsstrafrecht informieren wollen, bitten wir Sie, die Praxisbeschreibung „Corporate Criminal Investigations“ auf unserer Website zu öffnen.
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