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Internationale Prozessführung & Schiedsverfahren - Übersicht
Die wachsende Globalisierung von Kapitalmärkten und Unternehmen führt zu einer starken Zunahme von Prozessen mit internationalem Bezug und so genannten „cross-border“ Rechtsstreitigkeiten. Heutzutage müssen Unternehmen, die international operieren, nicht nur die Gesetze und Rechtsordnungen ihrer Sitzstaaten kennen und beachten, sondern auch die der Länder, in denen sie tätig sind. Wird ein international tätiges Unternehmen in einem fremden Land in einen Zivilprozess oder in strafrechtliche Ermittlungen involviert, sind komplexe Fragestellungen des materiellen und prozessualen Rechts zu berücksichtigen einschließlich der Prüfung der grundsätzlichen Anwendbarkeit und Durchsetzbarkeit des jeweiligen Rechts. Die Erfahrung der Anwälte bei Jones Day im Bereich internationaler Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit hat sich insofern als äußerst wertvoll für die Beratung von Unternehmen erwiesen, die sich mit dieser Art der „Herausforderung“ konfrontiert sehen.

Jones Day hat schon vor langer Zeit erkannt, dass die rechtliche Beratung mit der Globalisierung der Wirtschaft Schritt halten muss. So sind heute bei Jones Day mehr als 1100 Anwälte weltweit nur im Bereich Litigation tätig, davon rund 80 Anwälte in Europa und ungefähr 55 Anwälte in Asien. Gemeinsam verfügen diese Anwälte nicht nur über Erfahrung in den jeweiligen Rechtsordnungen, sondern wenden regelmäßig auch bi- und multilaterale Verträge an, die bei Rechtsstreitigkeiten mit internationalem Bezug eine große Rolle spielen. Dadurch, dass Jones Day an den führenden Wirtschafts- und Finanzstandorten in Europa und Asien und in den größten amerikanischen Städten Büros hat, die untereinander durch eine gemeinsame Technologieplattform vernetzt sind, hat sich Jones Day so positioniert, dass es auf Schiedsverfahren und cross-border Auseinandersetzungen reagieren kann, wo auch immer diese eingeleitet werden.

Geographische Vielfalt ist ein Markenzeichen von Jones Day. In fast allen Jones Day Büros sind Anwälte tätig, die im Schiedsverfahrensrecht spezialisiert sind. Dies ermöglicht eine insofern umfassende Beratung. Weltweit profitieren Mandanten davon, dass die Anwälte bei Jones Day mehrsprachig sind und über große Erfahrung mit den anerkannten Schiedsinstitutionen verfügen. Darüber hinaus verfolgt Jones Day aufmerksam die Entwicklungen der nationalen Gesetzgebung und Rechtsprechung zur alternativen Streitbeilegung und ist hierdurch in der Lage, die Mandanten auf der ganzen Bandbreite der Möglichkeiten zu unterstützen, sei es bei Mediation, sei es bei Schiedsverfahren – jeweils mit dem Ziel, eine Auseinandersetzung möglichst effektiv beizulegen. Wir beraten die Mandanten ferner, wie man Schiedsabreden durchsetzt oder die Durchsetzung vermeidet, sowie, wie man im Anschluss an ein Schiedsverfahren einen Schiedsspruch vollstreckt oder die Vollstreckung abwehrt.

Sofern rechtlich zulässig, vertreten wir Mandanten bei Rechtsstreiten ohne internationalen Bezug vor den jeweiligen nationalen Gerichten. In Ländern, in denen Jones Day nicht vor Gericht auftreten darf, koordinieren wir die Rechtsberatung zwischen Mandant und uns bekannten örtlichen Prozessanwälten, um so die bestmögliche rechtliche Vertretung des Mandanten zu gewährleisten. Insofern verweisen wir auch auf die Rubrik „Allgemeine Prozessvertretung“.
Kontakte
Dr. Michael W. Bühler
Paris
Tel: 33.1.56.59.39.39
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Peter J. Wang

Shanghai
Tel: 86.21.2201.8000
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