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Joint Ventures & Strategic Alliances - Übersicht

Mit den Veränderungen auf den verschiedenen Märkten, der regionalen und der globalen Wirtschaft insgesamt, neuen Technologien und neuen Formen der Telekommunikation suchen Unternehmen nach neuen Wegen der Zusammenarbeit. Joint Ventures und strategische Allianzen haben deshalb in den unterschiedlichsten Ausformungen und Größenordnungen an Bedeutung gewonnen. Entsprechend den jeweiligen Motiven, Bedürfnissen und Bereichen der Zusammenarbeit liegen ihnen individuelle, auf die konkreten Verhältnisse abgestimmte Vereinbarungen zugrunde. Am Anfang unserer Beratung steht deshalb, zunächst die mit der Zusammenarbeit verbundenen Zielsetzungen und Interessen unseres Mandanten umfassend zu verstehen. Ebenso wichtig ist das Verständnis der – ausdrücklichen und unausgesprochenen – Interessen und Ziele des Kooperationspartners. Was sind die kurz-, mittel- und langfristigen Erwartungen der Beteiligten? Anders als in Zusammenhang mit einem Unternehmenskauf wollen die Parteien eines Joint Ventures oder einer strategischen Allianz eine Beziehung aufbauen, die es ihnen ermöglicht, über einen längeren Zeitraum hinweg das gemeinsame Vorhaben zu verfolgen. Die vertragliche Dokumentation soll deshalb eine praktikable, eindeutige und interessengerechte Grundlage für die Zusammenarbeit der Parteien bilden.

Sind die mit dem Joint Venture verfolgten Ziele erreicht, oder ändern sich die Zielsetzungen der beteiligten Unternehmen, kann die Beendigung des Joint Ventures oder der Kooperation angestrebt sein. Dementsprechend bemühen wir uns frühzeitig gemeinsam mit dem Mandanten um rechtliche Strukturen, die die Trennung der Beteiligten und das Ende ihrer Zusammenarbeit regeln. Dabei gilt es, die verschiedenen Interessenlagen hinreichend zu berücksichtigen. So kann es etwa bestimmte Vermögenswerte geben, zu deren (Rück-) Übertragung der Mandant berechtigt sein will, oder aber es wird angestrebt, das Gemeinschaftsunternehmen mit Beendigung der Zusammenarbeit als unabhängiges Unternehmen zu verkaufen. Die Umstände der Auflösung einer Zusammenarbeit können nicht vollständig vorausgesehen werden. Gleichwohl ist ein frühzeitiges Befassen mit einer solchen Situation und die entsprechende Vorkehrungen in den Transaktionsdokumenten notwendig, um spätere Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten zu vermeiden und eine möglichst reibungslose Beendigung der Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Die Erfahrungen von Jones Day in Bezug auf Joint Ventures entsprechen sowohl in geographischer Hinsicht als auch in Bezug auf die Tätigkeitsfelder der Vielfalt der Mandantschaft der Kanzlei. So begleitet Jones Day La Poste Française bei Aufbau und Betrieb eines globalen Netzwerkes von Joint Ventures. In der ersten Transaktion ihrer Art ging unser Mandant Dongfeng Motor Co. Ltd. nach vorangehender Restrukturierung ein Joint Venture mit Nissan ein. Dieses Joint Venture erlaubt es Dongfeng, unter Ausnutzung des Know-hows von Nissan Arbeitsplätze in China zu schaffen, während Nissan von geringen Produktionskosten und erhöhten Stückzahlen profitiert. In der bis dahin größten Transaktion Russlands gründeten unsere Mandanten Alfa Group und Access-Renova Group gemeinsam mit BP p.l.c. TNK-BP, ein Unternehmen, das 1,2 Millionen Barrel Öl produziert, und zu dem fünf Raffinerien sowie mehr als 2.100 Tankstellen zählen.

In verschiedenen Bereichen, wie etwa der Pharmaindustrie, bei Infrastrukturprojekten und der Verteidigungsindustrie, werden Joint Ventures und Kooperationen als Instrumente zur Risikoverteilung genutzt. Daneben kommen Joint Ventures vermehrt in anderen Bereichen zum Einsatz, um gemeinsame Entwicklungsprojekte, Vertriebskooperationen oder andere wirtschaftliche Zielsetzungen von Unternehmen, deren Tätigkeitsbereiche sich ergänzen oder die teilweise in Wettbewerb zueinander stehen, zu verwirklichen. Jones Day begleitet eine Vielzahl seiner Mandanten regelmäßig bei der Umsetzung dieser unterschiedlichsten Ausprägungen von Joint Ventures und Kooperationen.

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