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Unternehmenstransaktionen/Employee Benefits & Executive Compensation - Übersicht
Jones Day ist weltweit führend im Bereich von Unternehmenstransaktionen (Mergers and Acquisitions - M&A). Ein entscheidender Teil von Unternehmenstransaktionen betrifft die Menschen: Arbeitnehmer und ihre Vergütung und Zusatzleistungen.

Unsere Anwälte für Employee Benefits handhaben die Aspekte von Unternehmenstransaktionen, bei denen es um Vergütung und Zusatzleistungen geht, wobei sie dabei eng mit dem gesamten Transaktionsteam von Jones Day zusammenarbeiten. Unsere Erfahrung und unser großes Wissen sind unübertroffen: insgesamt waren wir an Tausenden von Transaktionen beteiligt. Wir wissen, dass viel auf dem Spiel steht, sowohl dort, wo es um die Finanzen geht (z.B. Vereinbarungen in Verträgen des Typs „Goldener Handschlag“ und Finanzierung von Betriebsrenten) als auch im Bereich des Humankapitals (z.B. Übernahme von wichtigen Managern und anderen Arbeitnehmern). Wir kennen und verstehen diese Probleme und stellen uns darauf ein.

Der Ansatz von Jones Day für Fragen im Zusammenhang mit Employee Benefits ist sowohl anspruchsvoll als auch pragmatisch. Wo Haftung definiert oder zugewiesen werden muss, lautet das Ziel Präzision, mit besonderem Augenmerk im Transaktionsvertrag auf folgende Punkte: (i) Zusicherungen und Garantien, (ii) richtungsweisende Zuweisung der Haftung und Verantwortlichkeiten zwischen den Parteien sowie (iii) Koordinierung dieser Positionen mit Bilanzerfordernissen, nach einem Abschluss durchgeführten Kaufpreisanpassungen und Entschädigungsbestimmungen.

Unsere Anwälte sind erfahrene Praktiker und können beste Hilfestellung leisten im Rahmen der Due Diligence und des Transaktions-Vertragsentwurfs sowie im weiteren Verlauf der Transaktion. Wir finden „versteckte“ Kosten und decken juristische Risiken in Anstellungsverträgen und Plandokumenten über Zusatzleistungen auf.

Jedes Geschäft beinhaltet in der Regel ein transaktionsspezifisches Problem im Bereich der Vergütungen und/oder Zusatzleistungen. Die Probleme, für die wir Lösungen finden müssen, beziehen sich oftmals auf folgende Aspekte: (i) Abfindungsverpflichtungen, insbesondere die Rechte von Managern mit Vertragsklauseln des Typs „Goldener Handschlag“ (Golden Handshake) oder unter Abfindungsverträgen, (ii) Behandlung von aktienbasierten Vergütungsmodellen, (iii) Fragestellungen bei Betriebsrentenverpflichtungen und deren Finanzierung, (iv) Deckung bei Zusatzleistungsplänen nach dem Abschluss der Transaktion, (v) Behandlung der Aktien des Käufers oder Verkäufers, die sich in Arbeitnehmerzusatzleistungsplänen des Verkäufers oder Käufers befinden, sowie (vii) Einfluss von Aktienoptionsplänen für Arbeitnehmer an der Transaktion.

Unsere Dienstleistungen reichen über den Abschluss der Transaktion hinaus. So haben wir Hunderte von Unternehmen bei der heiklen Aufgabe der Integration von Arbeitnehmern der erworbenen Unternehmen in die aktienbasierenden Pläne sowie die sonstigen Zusatzleistungspläne unserer Mandanten unterstützt. Wir sind sehr erfahren darin, Pläne von aufgekauften Unternehmen mit den Programmen unserer Mandanten zusammenzuführen - ein Prozess, der schwierige juristische und administrative Probleme mit sich bringen kann.
Kontakte
Daniel C. Hagen
Cleveland
Tel: 1.216.586.3939
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