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Mergers & Acquisitions/Steuern - Übersicht
Die Kanzlei bietet seit langem komplexe und innovative Beratung zu allen Steuerfragen, die im Zusammenhang mit einem Unternehmenserwerb stehen. Dies betrifft einerseits Ertragssteuern als auch Substanz- und Verkehrssteuern.

Unsere Anwälte unterstützen bei der Planung einer großen Anzahl solcher Transaktionen einschließlich Mergers und Acquisitions. Der Fokus der Steueranwälte liegt auf kreativen Problemlösungen — der Ermittlung des steuerlich günstigsten Weges, um die unternehmerischen Ziele der Parteien zu erreichen. Die Anstrengungen zur Minimierung der Steuerbelastungen werden jedoch immer abgewogen gegen eine solide Begründung der praktischen/wirtschaftlichen Notwendigkeit, um sicherzustellen, dass eine jegliche Struktur einer Überprüfung durch die Finanzbehörden und die Gerichte standhält. Die Steueranwälte von Jones Day beraten auch bei allen steuerlichen Aspekten der laufenden Geschäfte von Kapital- und Personengesellschaften. Dies können interne Restrukturierungen sein, aber auch z.B. Sale and Lease Back Transaktionen. Unsere Steueranwälte beraten Mandanten zu den steuerlichen Auswirkungen verschiedener Transaktionsalternativen, helfen dabei, geeignete Strukturen für den Geschäftsabschluss zu entwickeln und sie entwerfen und verhandeln die steuerlichen Bestimmungen der Transaktionsdokumente.

Diese Anwälte haben große Erfahrung mit allen Steuerfragen, die für die Integration und Konsolidierung eines globalen Unternehmens nach einer Akquisition essentiell ist. Gerade die schnelle und zielgenaue Integration der Unternehmen und deren Geschäftsprozesse entscheiden über Erfolg oder Mißerfolg von Unternehmensakquisitionen. Insbesondere ist die Art und Weise wie die rechtliche Struktur, das geistige Eigentum, das Produktionsvermögen, und die Cashflows eines kombinierten Unternehmens zusammen gefügt werden, besonders steuersensitiv.