Die Transferpreisgestaltung ist ein immer wichtigeres und strittigeres Gebiet des Steuerrechts in allen Industriestaaten. Dabei geht es um die Preisgestaltung für Transaktionen zwischen einzelnen Unternehmensteilen, das heißt, zwischen Parteien, die einer Unternehmensgruppe zuzurechnen sind, wie beispielsweise eine Muttergesellschaft und ihre Tochterunternehmen oder „Schwester-Unternehmen“. Alle Industriestaaten haben Steuergesetze, die darauf ausgelegt sind, multinationale Gruppen daran zu hindern, ihre Steuerlast auf unzulässige Weise dadurch zu senken, dass sie Transaktionen zwischen mit einander verbundenen Parteien zu Bedingungen abschließen, die es in einer vergleichbaren Situation zu Marktbedingungen nicht geben würde.
Bei Transferpreisgestaltung geht es typischerweise um internationale Transaktionsflüsse zwischen den Mitgliedern einer multinationalen Unternehmensgruppe, beispielsweise um die Lizenzierung von geistigem Eigentum, um den Verkauf von Bauteilen zur Verwendung bei der Herstellung von Produkten sowie um Finanzierungen und Kredite zwischen einzelnen Unternehmensteilen. Die nicht-US-amerikanischen Steuerverwaltungen sind dem Beispiel der US-Finanzbehörden gefolgt und verlangen umfassende, zeitnah vorzulegende Belege für die steuerliche Rechtfertigung der jeweiligen Transaktionen zwischen solchen verbundenen Parteien und prüfen solche Transaktionen immer genauer, um eine marktgerechte Preisgestaltung sicher zu stellen. Multinationale Steuerzahler sitzen oftmals zwischen den Stühlen verschiedener Jurisdiktionen, die bezüglich derselben grenzüberschreitenden Transaktionen unterschiedliche Steueransprüche geltend machen, was zu einer „internationalen Doppelbesteuerung“ führen kann. In dem Maße, wie die Finanzbehörden immer aggressiver Einnahmen erheben, sind Häufigkeit und Umfang von Transferpreisuntersuchungen und -prozessen gestiegen, und die Steuerzahler sind hinsichtlich einer doppelten (oder sogar dreifachen) Besteuerung immer angreifbarer geworden.
Aufgrund unserer globalen Reichweite und unserer integrierten internationalen Steuerpraxis ist Jones Day gut aufgestellt, um Steuerzahler zu vertreten, die multinational geschäftstätig sind. Jones Day kann Steuerzahler dabei unterstützen, grenzüberschreitende Transaktionen so zu strukturieren, dass das Risiko von Problemen bei Prüfungen von Transferpreisgestaltungen minimiert wird. Wir beraten Steuerzahler auch bei der Erstellung und Präsentation ihrer Transferpreisdokumentation, um die Einhaltung der Dokumentationsanforderungen sicherzustellen und um dadurch Angriffspunkte durch die Finanzbehörden weltweit zu verringern. Wir haben Mandanten zu Strategien beraten, die ihnen gestatten, dem Steuerrecht in allen großen Jurisdiktionen gerecht zu werden und dennoch ihren weltweiten effektiven Steuersatz zu senken. Wir unterstützen Steuerzahler auch in alternativen Verfahren unterstützen, wie beispielsweise beim Erhalt einer Vorab-Vereinbarung zur Transferpreisgestaltung (APA), aufgrund dessen eine Finanzbehörde mit dem Steuerzahler Einvernehmen zu dessen Transferpreisgestaltung für das laufende und mehrere künftige Jahre erzielt.
Falls die Transferpreisgestaltung eines Steuerzahlers im Inland oder im Ausland von den Finanzbehörden angegriffen wird, fasst Jones Day erhebliches Wissen mit umfangreichen Erfahrungen in Steuerstreitsachen zusammen. Wir vertreten Steuerzahler wirksam in allen Stadien einer Transferpreisstreitigkeit – von der Prüfung über die Veranlagungsverfahren bis hin zur Prozessführung, falls nötig. Wir verfügen auch über umfangreiche Erfahrungen mit Verständigungsverfahren, die Steuerzahlern gestatten, gemäß den maßgeblichen Steuerabkommen eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.