Zivilprozesse vor staatlichen Gerichten
Jones Day vertritt deutsche und ausländische Mandanten bei zivil- und handelsrechtlichen Prozessen vor deutschen Gerichten, sowohl im ordentlichen Erkenntnisverfahren als auch bei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. Hierbei umfasst die Tätigkeit neben der eigentlichen Prozessvertretung auch die vor- und außergerichtliche Beratung.
Bei ausländischen Gerichtsverfahren arbeitet Jones Day entweder mit den Anwälten der jeweiligen ausländischen Jones Day Büros oder mit Jones Day bekannten örtlichen Prozessanwälten zusammen.
Aufgrund der langjährigen forensischen Tätigkeit verfügt Jones Day über besondere Expertise in den folgenden Bereichen:
- Handelsrechtliche Streitigkeiten,
- Abwehr von Aktionärsklagen,
- Gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzungen,
- Post M&A Auseinandersetzungen,
- Produkthaftungsfälle.
Ferner berät Jones Day deutsche Unternehmen, die in den USA verklagt worden sind. Die in dem US-Verfahren typische "pre-trial discovery", das der Hauptverhandlung vorgeschaltete Beweisermittlungsverfahren, ist regelmäßig mit großem logistischen Ermittlungsaufwand verbunden und hat dadurch unmittelbare Auswirkungen auf den geschäftlichen Alltag des betroffenen deutschen Unternehmens. Jones Day unterstützt die Mandanten dabei, diese Verfahren möglichst reibungslos zu bewältigen und Fehler zu vermeiden, die sich später negativ auf den Prozessverlauf in den USA auswirken können.
Internationale Schiedsverfahren
Jones Day betreut darüber hinaus Schiedsverfahren vor den weltweit anerkannten Schiedsinstitutionen. Insoweit sei verwiesen auf die Ausführungen unter „International Litigation & Arbitration“.
Nationale und Internationale Zwangsvollstreckung
Jones Day unterstützt die Mandanten darüber hinaus bei der dem Erkenntnisverfahren nachfolgenden Zwangsvollstreckung. Dieser Bereich umfasst:
- Vollstreckung von deutschen Urteilen und Schiedssprüchen im In- und Ausland,
- Vollstreckung/ Abwehr der Vollstreckung ausländischer Urteile und Schiedssprüche,
- Aufspüren von ausländischen Vermögenswerten,
- Arreste zur Sicherung der Zwangsvollstreckung.
Kontakte
Thomas F. Cullen Jr.
Washington
Tel: 1.202.879.3939
E-mail