Michael Fischer berät Finanzinstitute bei Transaktionen, im Aufsichtsrecht, in Compliance Angelegenheiten und im Zusammenhang mit behördlichen Aufsichtsmaßnahmen, einschließlich internen Untersuchungen. Seine Beratungspraxis erstreckt sich auf komplexe aufsichtsrechtliche Sachverhalte, einschließlich M&A Transaktionen unter Beteiligung von Finanzinstituten, auf innovative Finanzprodukte, sowie die Bereiche Geldwäscheprävention, Corporate Governance und Manager Haftung. Er ist Mitglied der globalen, bereichsübergreifenden Fintech/Blockchain Arbeitsgruppe.
Er ist außerdem als Notar, vorwiegend im Bereich Gesellschaftsrecht, tätig.
Michael Fischer bringt langjährige Erfahrungen aus inhouse Tätigkeiten für eine internationale Großbank und Asset Management Gesellschaften ein. Er war sieben Jahre als General Counsel einer internationalen Großbank tätig und leitete dort die proprietären M&A Aktivitäten der Bank sowie behördliche und interne Untersuchungen. Für die globale Wealth Management Organisation verantwortete er in der Region EMEA strategische Regulierungsinitiativen.
Er war ferner als Abteilungsleiter der Finanzmarktstabilisierungsanstalt (FMSA)/SoFFin und als General Counsel und Chief Compliance Officer US-amerikanischer Hedge- und Private Equity Manager tätig. Seine Karriere begann er als Anwalt für Gesellschaftsrecht / M&A in den Kölner und New Yorker Büros internationaler englischer und US-amerikanischer Sozietäten.
- Universität Hamburg (Dr. jur. 1998); Zweites juristisches Staatsexamen (Oberlandesgericht Köln, 1996); Dickinson Law | Penn State University (LL.M. 1994); Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn (Erstes juristisches Staatsexamen, 1993)
- Bundesrepublik Deutschland; New York
Handelsblatt (2024): Laut Handelsblatt gehört Dr. Michael Fischer zu den besten Anwälten Deutschlands im Bank- und Finanzrecht
Empfohlener Anwalt für Finanzdienstleistungen, Legal 500's 2017 GC Powerlist Deutschland Verzeichnis
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