Paul Melot de Beauregard berät Mandanten in allen Bereichen des nationalen und internationalen Arbeits- und Dienstrechts, insbesondere bei Umstrukturierungen, in Fragen der Corporate Compliance, bei Rechtsstreitigkeiten sowie bei Verhandlungen mit Gewerkschaften und Betriebsräten. Darüber hinaus berät er bei Arbeits- und Dienstverträgen mit Vorständen, Geschäftsführern und leitenden Angestellten. Seine langjährige Erfahrung umfasst die Beratung führender internationaler Konzerne und Unternehmen in einer Vielzahl von Branchen.
Herr Melot de Beauregard berät darüber hinaus regelmäßig in Angelegenheiten der Verpflichtung und Haftung von Aufsichtsgremien, Vorständen und Geschäftsführern und jeder Art von Board Level-Angelegenheiten, einschließlich zu Fragen der D&O-Versicherung sowie bei der Einhaltung von gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Unternehmens- und Konzernebene.
Er verfügt über langjährige Erfahrung in gerichtlichen und außergerichtlichen Trennungs- und Haftungsprozessen, der Implementierung von Vergütungs- und Leistungssystemen einschließlich der betrieblichen Altersversorgung, bei Schiedsverfahren und Verhandlungen zu jedweden HR-bezogenen Fragen, bei der Unterstützung von Personalabteilungen in Angelegenheiten mit Behörden und in Steuer- und Sozialversicherungsfragen sowie bei der Beratung zu Entsendungen und internationalen Personalprojekten, einschließlich der konzernweiten Weitergabe personenbezogener Daten und der Einhaltung internationaler Arbeitsstandards und Menschenrechten in der Lieferkette sowie sonstigen ESG-Aspekten.
Herr Melot de Beauregard ist Vorstandsmitglied von pro bono Deutschland e.V., einem von Anwaltskanzleien getragenen Verein, der sich für die Etablierung und Förderung der Pro bono-Arbeit in Deutschland einsetzt. Außerdem ist er Honorarprofessor an der juristischen Fakultät der FernUniversität Hagen und Mitglied des Beirats der führenden deutschen Zeitschrift für Recht und Wirtschaft Der Betrieb. Er hält regelmäßig Vorträge und Vorlesungen im In- und Ausland zu Themen des Personalwesens, der Corporate Compliance und des Arbeitsrechts.
Erfahrung
- London School of Economics and Political Science (LL.M. labor law 2002); Oberlandesgericht Düsseldorf (Zweites Juristisches Staatsexamen 2001); Universität Würzburg (Dr. jur., 2001); Universitäten München und Würzburg (Erstes Staatsexamen, 1999)
- Deutschland
- Legal 500 EMEA 2023 - Mandanten-Zitate: ‚Paul Melot de Beauregard ist ein sehr kompetenter Ansprechpartner, immer erreichbar und außerordentlich schnell mit der Bearbeitung der Anfragen.’ ‘Sehr gute Erreichbarkeit, schnelle Lieferung bei hoher und passgenauer Qualität. Beratung nicht nur operativ, sondern auch mit strategischer Weitsicht.‘ ‚Ein echter “working Partner”, der nicht nur delegiert. Hohe Servicebereitschaft bei exzellenter Fachkompetenz und pragmatischen, wirtschaftlichen Lösungsansätzen‘. Handelsblatt 2023: Einer der deutschlandweit besten Anwälte für Arbeitsrecht. Wirtschaftswoche 2022: Einer der renommiertesten Anwälte im Arbeitsrecht.
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